Das Urteil nach dem Messerangriff in einem Ulmer MediaMarkt ist rechtskräftig. Das Landgericht Ulm hatte den Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Dem Verfahren lag ein Angriff im Januar zugrunde. Ein Mitarbeiter des Elektronikmarkts wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Der Mann war wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung angeklagt.
Nach Überzeugung der Kammer war er zur Tatzeit wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten diese Einschätzung im Verfahren ebenfalls vertreten. Die Unterbringung ist nicht befristet. Über eine mögliche Entlassung entscheiden später die zuständigen Gerichte. Voraussetzung wäre, dass keine erhebliche Gefahr mehr von dem Mann ausgeht.


