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AGB

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Auftrag“ oder „Abschluss“ einen Vertrag mit einem Verlag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder sonstiger Beilagen in der Publikation des Verlags, sei es in gedruckter oder elektronischer Form.

2. Der erteilte Auftrag ist im Zweifel innerhalb eines Jahres zu bearbeiten. Ist im Vertrag das Abrufrecht für einzelne Anzeigen vorgesehen, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln und die erste Anzeige innerhalb des ersten Jahres abzurufen und zu veröffentlichen.

3. Der Kunde hat im Falle des Vertragsabschlusses das Recht, innerhalb des in Ziffer 2 genannten Zeitrahmens mehr Anzeigen als die in der Bestellung angegebene Nummer anzurufen.

4.1 Wird der Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, hat der Kunde dem Verlag die Differenz zwischen dem gewährten Rabatt und dem entsprechenden Rabatt auf den tatsächlichen Einkauf zu erstatten.

4.2 Führt höhere Gewalt des Herausgebers im Risikobereich zur Nichterfüllung oder übt der Kunde im Falle einer Preiserhöhung sein Rücktrittsrecht nicht aus und führt den Vertrag weiter aus, erfolgt keine Entschädigung. Der neue Preis bis zum Erreichen des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes.

5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass Anzeigenaufträge, die ausschließlich in einer bestimmten Fassung, zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort erscheinen, vom Verlag rechtzeitig benachrichtigt werden müssen, damit der Kunde vor Anzeigenschluss benachrichtigt werden kann, wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden kann in der erforderlichen Weise.

5.2 Rubrikenanzeigen werden ohne ausdrückliche Zustimmung in entsprechenden Kategorien veröffentlicht.

6. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit bestimmter eingefügter Texte, Bilder und sonstiger Gestaltungselemente ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich. Der Kunde hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die Ausführung des Auftrages entstehen, auch wenn der Auftrag storniert wird. Verlage sind nicht verpflichtet, Bestellungen und Beilagen daraufhin zu prüfen, ob sie Rechte Dritter verletzen.

7. Anzeigen, die gestalterisch nicht erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.

8.1 Der Verlag behält sich vor, die Schaltung nach dem einheitlichen Prinzip nach Inhalt, Quelle oder technischer Form einschließlich einzelner Anzeigen im Rahmen der Geschäftsabwicklung zu verweigern. Dies gilt auch für Bestellungen an Vertreter.

8.2 Der Beilagenauftrag ist erst nach Vorlage des Beilagenmusters und Freigabe durch den Verlag verbindlich. Beilagen, die dem Betrachter durch Form oder Aufmachung das Gefühl geben, Teil der Veröffentlichung zu sein, oder Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht akzeptiert. Die Ablehnung der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

9.1 Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung von Texten und/oder einwandfreien Beilagen, wie Druckvorlagen oder Beilagen verantwortlich. Offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich um Ersatz an.

9.2 Der Verlag gewährleistet die übliche Druck- bzw. Reproduktionsqualität der jeweiligen Publikation im Rahmen der Möglichkeiten der Anzeigenvorlage.

10. Ist die Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig, kann der Auftraggeber nur einwandfreie Ersatzlieferung der Anzeige oder Herabsetzung der Vergütung verlangen, jedoch nur dann, wenn dadurch der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wird. Beinhaltet keine weiteren Verantwortlichkeiten des Herausgebers. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung und des Zugangs geltend gemacht werden. Bei telefonischen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.

11. Nachweise werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erbracht. Für die Richtigkeit der an den Verlag zurückgesandten Korrekturabzüge ist der Kunde verantwortlich. Der Verlag wird alle ihm innerhalb der ihm bei der Prooflieferung gesetzten Frist mitgeteilten Fehlerkorrekturen berücksichtigen.

12. Hat die Druckschrift keine besonderen Größenangaben, wird der Preis nach der tatsächlichen Höhe der Drucksache berechnet

13. Zahlt der Kunde nicht per Vorkasse, werden Rechnung und ggf. Quittung innerhalb von vierzehn Tagen nach Freigabe übersandt. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist ab Zugang der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht eine kürzere Frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Gewähren Sie bei Vorauszahlung einen eventuellen Nachlass gemäß Preisliste.

14. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsverzug werden die Einziehungskosten und Zinsen nach der banküblichen Überziehungsgrenze berechnet. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkurs und Zahlungsausgleich wird kein Skonto gewährt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, auch innerhalb der Laufzeit der Anzeige, unabhängig von der zunächst vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Verlag berechtigt, weitere Anzeigen nach Begleichung der Vorauszahlung und des ausstehenden Rechnungsbetrages anzuzeigen, so dass der Auftraggeber hat keinen Anspruch.

15. Der Verlag stellt auf Wunsch ein Anzeigenexemplar und eine Rechnung für die gedruckte Veröffentlichung zur Verfügung. Erweist sich Art und Umfang des Werbeauftrages als zumutbar, werden Werbeausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern zur Verfügung gestellt. Ist das Dokument nicht mehr erhältlich, wird es durch eine rechtsverbindliche Abnahmebescheinigung des Verlages ersetzt.

16. Die Kosten für wesentliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Version trägt der Kunde.

17. Ist der Gesamtdurchschnitt des Anzeigenjahres ab der ersten Anzeige geringer als der durch die Preisliste oder auf sonstige Weise garantierte durchschnittliche Absatz des vorangegangenen Kalenderjahres, so kann aus der Auflagenreduzierung ein Recht auf Preisminderung erlangt werden , also um 20 v. Chr. Die Auflage beträgt bis zu 50.000 Exemplare. H. Im Übrigen, wenn der Verlag dem Auftraggeber die Auflagenminderung rechtzeitig mitteilt, so dass der Auftraggeber vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann, sind hiervon keine Minderungs- und Schadensersatzansprüche umfasst.

18. Erscheint die Publikation (Magazin oder Online) ganz oder teilweise nicht und wird aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsfriedensunterbrechung eingefügt, entfällt jegliche Verpflichtung zur Auftragserfüllung und Schadensersatzleistung. Insbesondere wird kein Ersatz für Anzeigen oder Interstitials geleistet, die nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht werden.

19. Das Versenden von mehr als 2 Farbvorlagen oder eine verspätete Lieferung von Vorlagen beeinflusst die Kopierqualität und Platzierung und schließt zukünftige Reklamationen aus. Der Verlag behält sich das Recht vor, eventuell anfallende Zusatzgebühren in Rechnung zu stellen.

20. Bei Ziffernanzeigen achtet der Verlag auf die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, hält diese ordnungsgemäß und leitet das Angebot rechtzeitig weiter. Darüber hinaus trägt er keine Verantwortung. Einschreiben und Expresssendungen können nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet werden. Antworten auf verschlüsselte Anzeigen werden vier Wochen lang aufbewahrt. In diesem Zeitraum nicht abgeholte Briefe werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag unaufgefordert zurück. Zum Wohle und zum Schutz der Kunden behält sich der Verlag vor, eingehende Angebote zur Einsichtnahme zu öffnen, um Missbrauch digitaler Dienste auszuschließen. Verlage sind nicht verpflichtet, kommerzielle Werbeaktionen und Vermittlungsangebote weiterzuleiten.

21. Gedruckte Dokumente werden nur an Kunden zurückgesandt, wenn diese besondere Anforderungen haben. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Abschluss der Bestellung.

22. Mit der Lieferung der Beilagenvorlage garantiert der Auftraggeber, dass er das Recht hat, die zur Verfügung gestellten Schriftarten zu Veröffentlichungszwecken zu verwenden.

23. Die Änderungen der Preisliste gelten ab Inkrafttreten auch für die laufende Bestellung, werden jedoch nicht innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe wirksam.

24. Für alle Anzeigenaufträge gelten die Preislistenbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Verlag unverbindlich.

25. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Günzburg