Das Bundeskabinett hat Ende Juli Entwürfe für eine Reform der Förderung erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte frühere Kürzungspläne zuvor abgeschwächt. Der Streit über Tempo, Kosten und Sicherheit der Energiewende bleibt aber bestehen.
Für neue kleine Solaranlagen ist ab 2027 nach den Entwürfen eine Übergangsregel vorgesehen: Drei Jahre lang soll es noch eine feste Zahlung für eingespeisten Strom geben. Danach müssten Betreiber den Strom selbst vermarkten. Auch bei Wind- und größeren Freiflächenanlagen wurden Vorgaben für Regionen mit überlasteten Netzen gelockert.
Befürworter wollen Förderung stärker am Markt und am Zustand der Stromnetze ausrichten. Sie verweisen auf sinkende Kosten der Technik und wollen Belastungen durch Ausbau und Netze begrenzen. Industrieverbände begrüßen den Kurs grundsätzlich.
Länder, Umweltverbände und Teile der Branche warnen dagegen vor weniger Investitionen. Baden-Württemberg und weitere Länder fordern, Dachanlagen attraktiv zu halten und den Ausbau von Windkraft nicht zu bremsen. Für Menschen in Ulm und der Region kann die Reform wichtig werden, wenn sie ab 2027 eine neue Solaranlage planen. Über die Entwürfe entscheidet nun das Parlament.


