Der Oberste Gerichtshof der USA hat neue Vorgaben für Briefwahlunterlagen vor den Kongresswahlen am 3. November vorerst gestoppt. Er lehnte einen Eilantrag der Trump-Regierung ab. Damit bleibt die einstweilige Verfügung eines Bundesgerichts bestehen.
Die Regel hätte Bundesstaaten verpflichtet, Unterlagen nur mit neu gestalteten Umschlägen und nach Eintrag der Empfänger in ein Portal des US-Postdienstes zu verschicken. Bei fehlender Prüfung hätte die Post Sendungen zurückweisen können. Manche Staaten haben ihre Unterlagen bereits nach den bisherigen Verfahren versandt.
Die Regierung beruft sich auf Befugnisse des Postdienstes und will die Wahlen nach eigener Darstellung besser absichern. Wahlrechtsgruppen und Bundesstaaten sehen einen Eingriff in ihre Zuständigkeit sowie eine zusätzliche Hürde kurz vor der Wahl.
Der Supreme Court entschied nur über den Eilantrag. Richter Brett Kavanaugh hielt eine Einführung noch 2026 wegen der kurzen Frist für nicht zulässig, sah aber eine mögliche gesetzliche Grundlage. Für Ulm und die Region hat der Beschluss keine unmittelbaren Folgen: Er betrifft US-Bundeswahlen. Der Streit über die Regel kann weitergehen.


