Die in Ulm diskutierte Anpassung der Kita-Gebühren ist inzwischen beschlossen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss am 29. April 2026. Die neuen Regeln gelten seit dem 1. September.
Die Stadt verringert dabei schrittweise einen während der Corona-Zeit eingeführten Nachlass auf Elternbeiträge. Er sinkt zunächst von fünf Prozent, mindestens 15 Euro je Kind, auf 3,3 Prozent, mindestens zehn Euro. Zugleich steigt die Obergrenze des pauschalierten monatlichen Nettoeinkommens um zwei Prozent auf 6.092,63 Euro.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit laufend steigenden Kosten in der Kindertagesbetreuung und einer langfristig tragfähigen Finanzierung. Für Familien kann die Änderung jedoch eine zusätzliche Belastung bedeuten. Kritiker sehen höhere Beiträge deshalb besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten skeptisch.
Weitere Schritte sind bereits vorgesehen: Zum September 2027 soll der Nachlass erneut sinken, ein Jahr später ganz entfallen. Die Stadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung auf ihrer Internetseite.


