Der Ulmer Gemeinderat hat eine Uebernachtungssteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2030 sollen erwachsene Gaeste fuer jede entgeltliche Nacht in Ulm drei Euro zahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von der Abgabe ausgenommen.
Die Entscheidung fiel im Gemeinderat mit 21 gegen 20 Stimmen. Die Stadt rechnet mit rund 2,4 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Sie sieht darin eine zusaetzliche und planbare Einnahme fuer den angespannten Haushalt.
Die Hotellerie und der Hotel- und Gaststaettenverband DEHOGA kritisieren den Beschluss. Sie warnen vor mehr Verwaltungsaufwand fuer die Betriebe und davor, dass Buchungen ausbleiben koennten. Besonders die Lage neben Neu-Ulm bereitet ihnen Sorgen: Dort gibt es keine vergleichbare Abgabe.
Mit dem Start im Jahr 2030 bleibt den Beherbergungsbetrieben Zeit, ihre Abrechnung umzustellen. Ob die erwarteten Einnahmen erreicht werden und wie sich die Steuer auf Buchungen auswirkt, wird sich erst nach der Einfuehrung zeigen.


