Die Staatsanwaltschaft in Teheran hat nach einem Zehn-Kilometer-Lauf ein Verfahren gegen Verantwortliche der Veranstaltung eröffnet. Auf Bildern aus dem Velayat-Park waren Frauen zu sehen, die ohne die im Iran vorgeschriebene Kopfbedeckung liefen. Der Lauf fand am Freitag, 18. September, getrennt nach Frauen und Männern statt.
Die Justiz erklärte, bei dem als Teheran-Marathon bezeichneten Ereignis seien religiöse und gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten worden. Welche Bestimmung sie im Einzelnen als verletzt ansieht und gegen wen sich das Verfahren richtet, teilten die Behörden zunächst nicht mit.
Vertreter des Leichtathletikverbands verweisen darauf, Teilnehmende hätten sich vorab schriftlich zur Einhaltung islamischer Regeln verpflichtet; zudem seien Kopftücher verteilt worden. Kritiker sehen in dem Vorgehen eine Beschränkung persönlicher Freiheit und der gleichberechtigten Teilnahme von Frauen am Sport.
Für Leser in Ulm und Umgebung zeigt der Fall, wie sehr Kleidungsvorschriften den Zugang zum Sport bestimmen können. Über mögliche Folgen des Verfahrens ist bislang nichts bekannt.


