Für staatliche weiterführende Schulen in Neu-Ulm gilt bei Abschlussfeiern seit dem Schuljahr 2026/27 eine feste Vorgabe: Die Bayernhymne muss Teil des Festakts sein. Dazu kommt mindestens die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne.
Die neue Regel betrifft Abschlussfeiern, nicht einen zusätzlichen Unterrichtsblock. Über die Umsetzung entscheidet die jeweilige Schulleitung. Möglich sind Auftritte von Schulgruppen ebenso wie eingespielte Musik. Niemand muss mitsingen.
Das Kultusministerium verbindet die Vorgabe mit dem Ziel, Zugehörigkeit und gemeinschaftliche Werte stärker sichtbar zu machen. Befürworter sehen darin eine Chance, Bayern, Deutschland und Europa bei einem wichtigen Schultermin in den Blick zu nehmen.
Kritiker halten eine Pflichtvorgabe dagegen für wenig hilfreich. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bezweifelt, dass Zusammenhalt durch verpflichtende Hymnen entsteht. Sie fordert mehr Freiraum für Schulen und verweist auf andere Aufgaben wie gute Bildung und ausreichend Personal.
Für Familien und Schulen in Neu-Ulm wird die Frage spätestens bei den nächsten Zeugnisfeiern praktisch: Die Hymnen sind gesetzt, über Auswahl der zweiten Hymne und Ablauf entscheiden die Schulen vor Ort.


