Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen bei schweren Bedrohungen nicht nur Informationen sammeln, sondern unter Vorgaben auch Gefahren abwehren dürfen. Geplant sind etwa heimliche Zugriffe auf Geräte und KI zur Auswertung von Daten.
Die Bundesregierung begründet das mit Spionage, Sabotage und Cyberangriffen durch fremde Mächte. Die Dienste sollen etwa handeln können, wenn Angriffe auf wichtige Netze oder Anschlagsvorbereitungen erkannt werden. Für Menschen in Ulm und der Region gelten die Regeln bundesweit: Es geht um Schutz vor solchen Angriffen, aber auch um den staatlichen Umgang mit Daten und digitalen Geräten.
Datenschutz-, Anwalts- und Medienverbände warnen vor zu weit gefassten Befugnissen. Sie sehen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Diensten, Berufsgeheimnisse und transparente Kontrolle gefährdet. Die Rechtskontrolle soll beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden; das parlamentarische Kontrollgremium bleibt.
Noch ist das kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf beraten und beschließen; dabei kann er sich noch ändern.


