Ueberschrift: CSD-Anschlag verschärft Streit über Präventivhaft
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Berliner CSD wächst der Druck auf Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden. Der 21-jährige Tatverdächtige galt als Gefährder und war wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt, dennoch frei. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Später wurde der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert mehr Eingriffsmöglichkeiten: Fußfesseln, Bewegungsbeschränkungen und einheitliche Regeln bis hin zur Präventivhaft. Befürworter sagen: Erkennen Behörden ein hohes Anschlagsrisiko, müsse der Schutz möglicher Opfer Vorrang haben.
Kritiker fordern lückenlose Aufklärung: Warum reichten Überwachung, Gerichtsentscheidung und ein geplantes Deradikalisierungsprogramm nicht? Präventivhaft soll Taten verhindern, ist aber keine Strafe und greift tief in Grundrechte ein. Sie braucht konkrete Hinweise auf eine bevorstehende schwere Tat, Richterbeschluss und Verhältnismäßigkeit.
Die Debatte betrifft auch Ulm und Baden-Württemberg. Regeln für solche Eingriffe unterscheiden sich bislang nach Bundesland.


