Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Fall einer Koalition ein Gesetz vorbereiten, das große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführen soll. Das geht aus ihrem Sondierungsergebnis vom 17. Oktober hervor. Die Vereinbarung ist noch kein beschlossenes Gesetz.
Vorgesehen ist ein Entwurf bis Mitte 2028, nachdem 2027 ein Finanzierungskonzept vorliegt. Erfasst werden sollen private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure und Wohnungen, die seit dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder werden, bleiben ausgenommen. Die Entschädigung soll höchstens 16 Milliarden Euro betragen und finanzierbar sein. Ein Jahr nach der Verkündung soll das Gesetz greifen.
Die drei Parteien sehen darin einen Weg, den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern und Mieter stärker zu schützen. Hintergrund ist der Volksentscheid von 2021, der die Überführung großer privater Bestände gegen Entschädigung zum Ziel hatte.
Kritiker befürchten hohe Kosten, Klagen und Nachteile für den privaten Wohnungsbau. Rechtsfragen bleiben umstritten. Für Ulm und die Region hat das Berliner Vorhaben zunächst keine unmittelbare rechtliche Wirkung.


