Das Amtsgericht Ulm hat drei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren müssen jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Eine 21-Jährige soll 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht wandte bei allen drei Jugendstrafrecht an.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zum Auftakt des Verfahrens eingeräumt und ihr Handeln bedauert. Nach den Feststellungen des Gerichts füllten sie im Dezember 2024 bei geparkten Autos Bauschaum in Auspuffrohre. Betroffen waren unter anderem Ulm und weitere Orte in der Region sowie Berlin und Schönefeld in Brandenburg.
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von einer gezielten Anstiftung durch einen unbekannten Auftraggeber aus, um vor der Bundestagswahl 2025 Einfluss auf das Wahlverhalten zu nehmen. Eine politische Motivation der drei Verurteilten konnte das Gericht jedoch nicht nachweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


