Nach dem misslungenen Versuch, eine zum Tode verurteilte Frau im US-Bundesstaat Tennessee hinzurichten, hat Gouverneur Bill Lee die weiteren für dieses Jahr vorgesehenen Hinrichtungen gestoppt. Eine unabhängige Untersuchung soll klären, weshalb die Verurteilte nach zwei Dosen eines Mittels zur tödlichen Injektion noch lebte und medizinisch behandelt werden musste.
Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf die Todesstrafe und ihre Vollstreckung. Gegner fordern ihre Abschaffung. Sie verweisen auf mögliche Fehlurteile, die nicht rückgängig zu machen wären, sowie auf das Risiko, dass Hinrichtungen zusätzliches Leid verursachen.
Befürworter halten die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen für eine angemessene Strafe. Sie sehen darin auch einen Ausdruck staatlicher Strafgerechtigkeit.
Für Menschen in Ulm und der Region hat der Vorgang keine direkte rechtliche Folge: Artikel 102 des Grundgesetzes schließt die Todesstrafe in Deutschland aus. Der Fall aus Tennessee zeigt dennoch, wie eng die Grundsatzfrage und Zweifel an der praktischen Durchführung verbunden sind.
Tennessee will nun die Untersuchung abwarten. Offen ist, welche Folgen sie für die dortigen Regeln und künftige Vollstreckungen hat.


