Ueberschrift: Streit um gespeicherte Altdaten bei der Schufa
Die Datenschutzorganisation NOYB hat die Schufa wegen nicht offengelegter älterer Datensätze abgemahnt. Sie fordert deren Löschung und vollständige Auskunft. Kommt die Auskunftei dem nicht nach, will NOYB eine Unterlassungsklage im Verbraucherinteresse einreichen. Zusätzlich bereitet die Organisation eine Verbandsklage auf Schadenersatz vor.
Im Streit stehen Daten zu früheren Krediten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, auch wenn Schulden beglichen sind. Die Schufa speichert sie nach eigener Darstellung bis zu zehn Jahre. NOYB sieht darin unter anderem einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht der Datenschutz-Grundverordnung, weil Angaben bei Anfragen nicht vollständig genannt worden seien.
Die Schufa hält die Speicherung für rechtmäßig. Die Daten würden benötigt, um Produkte und neue Verfahren zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit zu entwickeln und zu prüfen. Das sei auch im Interesse der Verbraucher.
Für Menschen in Ulm und der Region gilt wie bundesweit: Wer Schufa-Daten abfragt, könnte betroffen sein. Ob es zu Klagen kommt und ein Gericht Ansprüche bejaht, ist offen. Der hessische Datenschutzbeauftragte prüft den Vorgang nach eigenen Angaben seit Frühjahr 2025.


