Ueberschrift: Pflegeversicherung: Bundestag berät Reformpläne
Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. November, erstmals die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung. Der Regierungsentwurf soll die Finanzen der Pflegekassen stabilisieren und die Versorgung einfacher organisieren.
Vorgesehen sind neue Budgets für Pflege und Betreuung, mehr Unterstützung zu Hause und stärkere Prävention. Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen, Kinderlose ab 2027 einen höheren Zuschlag zahlen. Für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ist ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag geplant.
Das betrifft auch Versicherte in Ulm und der Region: Änderungen bei Beiträgen und Leistungen gelten bundesweit. Pflegebedürftige und Angehörige könnten von neuen Beratungs- und Unterstützungsangeboten profitieren. In Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag jedoch entfallen.
Befürworter sehen die Reform als ersten Schritt, die Pflege trotz steigender Kosten zu sichern. Kritiker warnen vor zusätzlichen Lasten für Pflegebedürftige, Familien und Beitragszahler. Auch die Opposition fordert weitergehende Änderungen.
Nach der ersten Lesung werden Gesetzentwurf und Anträge im Gesundheitsausschuss beraten.


