Im Streit um den Wasserschaden im Ulmer Intercity-Hotel könnte das Landgericht bald über die nächsten Schritte entscheiden. Nach einem weiteren Verhandlungstermin ist weiter offen, wer für den Schaden und die finanziellen Folgen einstehen muss.
Das Hotel am Hauptbahnhof ist seit dem Wasserschaden im Dezember 2022 geschlossen. Vor Gericht stehen sich die städtische Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft UWS als Eigentümerin und die Intercity Hotel GmbH als Betreiberin gegenüber.
Die UWS verlangt nach früheren Angaben ausstehende Mietzahlungen. Die Betreiberseite weist die Forderungen zurück und beruft sich auf erhebliche Mängel am Gebäude. Im Kern geht es damit auch um die Ursache des Schadens an der Heizungsanlage und um die Frage, welche Partei daraus entstandene Kosten tragen muss.
Ein Urteil fiel beim jüngsten Termin noch nicht. Nach den Berichten deutet sich jedoch an, dass das Gericht den langwierigen Konflikt nun einem Abschluss näherbringen könnte.


