Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass die IHK Ulm mit einer Demonstration gegen Bürokratie im November 2023 ihren gesetzlichen Aufgabenrahmen überschritten hat. Die Kammer hatte den Protestzug angemeldet, organisiert und finanziert.
Geklagt hatte ein Mitgliedsunternehmen der IHK. Nach Angaben des Bundesverbands für freie Kammern muss die IHK neun Zehntel der Verfahrenskosten tragen. Das Gericht beanstandete auch die Bereitstellung und Finanzierung bestimmter Protestmittel. Bei einzelnen Aussagen auf Plakaten sah es dagegen keinen Rechtsverstoß.
Die IHK vertritt die Auffassung, dass Bürokratie Unternehmen stark belastet. Sie sieht es als Teil ihres Auftrags, Anliegen der regionalen Wirtschaft mit Stellungnahmen, Vorschlägen und Gesprächen mit Politik und Behörden einzubringen.
Kritiker halten öffentliche Kampagnen und Demonstrationen jedoch für unzulässig. Sie verweisen darauf, dass die IHK eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und alle Pflichtmitglieder vertreten muss. Das Urteil grenzt damit nicht das Ziel des Bürokratieabbaus ein, sondern die Form, in der die Kammer dafür wirbt.


