Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will veröffentlichte interne E-Mails der AfD bei der Prüfung eines möglichen Parteiverbots berücksichtigen. Die Unterlagen könnten relevant sein, falls sie belastbare Hinweise auf Verfassungsfeindlichkeit enthielten.
Die Mails stammen aus einem Datenleck, das nach einem Hackerangriff bekannt wurde. Hubig wirbt für eine gründliche Auswertung und für eine Prüfung der Erfolgsaussichten. Für Menschen in Ulm und der Region hat die Debatte zunächst keine unmittelbare Folge: Über ein Verbot entscheidet nicht die Ministerin.
Kritiker bezweifeln, dass unbefugt erlangte Daten verwertbar sind. Zudem müsse geklärt werden, ob einzelne Mails echt sind und überhaupt die Partei als Ganzes belegen können.
Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht dürfen nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das Gericht entscheidet dann, ob die hohen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind.


