Vor dem Landgericht wird ein Fall aus einer Ulmer Physiopraxis erneut verhandelt. Im Berufungsverfahren geht es um den Vorwurf, ein Masseur habe eine Patientin während einer Behandlung sexuell angegriffen.
Die Anklageseite stützt den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs. Die betroffene Frau musste nach Angaben der Augsburger Allgemeinen erneut über das Geschehen aussagen. Bereits im ersten Verfahren hatte der Beschuldigte die Anschuldigungen bestritten.
Nun überprüft das Gericht die strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe noch einmal. Die Verteidigung kann dabei sowohl die Darstellung des Tatgeschehens als auch die frühere gerichtliche Einschätzung angreifen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Wie das Verfahren ausgeht, ist offen.


