Neu-Ulm führt vorerst keine kommunale Satzung zum Schutz von Bäumen auf Privatgrundstücken ein. Für den von den Grünen unterstützten Vorstoß fand sich im Stadtrat keine Mehrheit.
Befürworter wollten vor allem größere und ältere Bäume stärker absichern. Eine Satzung könnte regeln, wann für eine Fällung eine Genehmigung nötig ist und ob Ersatzpflanzungen erfolgen müssen. Sie sehen darin ein wichtiges Mittel für Klima, Schatten und Artenvielfalt im Stadtgebiet.
Die Mehrheit im Stadtrat unterstützt einen zusätzlichen kommunalen Schutz jedoch nicht. Damit bleibt es beim bisherigen Rahmen: Die Stadt Neu-Ulm hat keine allgemeine Baumschutzverordnung. Andere Vorgaben können dennoch greifen, etwa bei besonders geschützten Bäumen oder Flächen.
Eine neue Regelung ist damit vorerst vom Tisch. Der Stadtrat müsste das Thema erneut aufgreifen, damit sich daran etwas ändert.


