Die Bundesregierung hat sich nach Angaben aus dem Finanzministerium auf Eckpunkte für eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke verständigt. Vorgesehen ist laut Medienberichten ein Modell mit zwei Steuersätzen. Der Gesetzentwurf steht noch aus.
Ab 1. Juli 2027 sollen für Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent je Liter fällig werden. Ab acht Gramm wären es 32 Cent. Kleinere Hersteller sollen ausgenommen werden. Für Verbraucher in Ulm und der Region gilt wie bundesweit: Ob die Abgabe später im Ladenpreis ankommt, hängt davon ab, ob Hersteller und Handel sie weitergeben.
Befürworter erwarten, dass Unternehmen Rezepturen ändern und weniger Zucker einsetzen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit sieht darin auch einen Beitrag zur Vorbeugung ernährungsbedingter Krankheiten.
Kritiker wenden ein, die Regelung verteuere Produkte, schaffe zusätzlichen Aufwand und greife in Kaufentscheidungen ein. Noch ist offen, wie die Ausnahmen im Gesetz genau gefasst werden. Erst nach dem weiteren Gesetzgebungsverfahren stehen die endgültigen Regeln fest.


