Zum 1. Januar 2027 aendert Bayern die Finanzierung der Kindertagespflege. Fuer Grosstagespflegen im Landkreis Neu-Ulm ist vor allem wichtig: Die besondere Foerderung nach dem bisherigen Artikel 20a des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes faellt weg. Sie ergaenzte bislang die regulaere Unterstuetzung fuer bestimmte Angebote.
Die Betreuung selbst bleibt moeglich. Bis zu drei Tagespflegepersonen duerfen weiterhin gemeinsam hoechstens zehn Kinder gleichzeitig betreuen. Auch die regulaere Foerderung ueber das Jugendamt bleibt bestehen. Der Freistaat ersetzt die bisher kindbezogene Abrechnung allerdings durch eine Pauschale je Tagespflegeperson.
Kommunen koennen die bisherige zusaetzliche Unterstuetzung freiwillig fortsetzen. Ob und in welcher Form das vor Ort geschieht, muss geklaert werden. Fuer betroffene Tagespflegepersonen geht es damit um Planung und Finanzierung. Familien sind darauf angewiesen, dass die Angebote dauerhaft verlässlich bleiben.
Als Alternative nennt das Familienministerium die Umwandlung kleiner Angebote mit bis zu zwoelf Plaetzen in Mini-Kitas. Landkreis, Gemeinden und Traeger muessen nun pruefen, welche Loesung fuer die einzelnen Standorte passt.


