Ein Hausarzt aus dem nördlichen Alb-Donau-Kreis steht erneut vor dem Landgericht Ulm. Im Berufungsverfahren geht es um den Vorwurf, er habe einen Patienten in seiner Praxis sexuell missbraucht. Nach einem Bericht der SWP sind fünf Fälle Gegenstand des Verfahrens.
Das Amtsgericht Ulm hatte den Arzt im April 2025 freigesprochen. Es sah die Vorwürfe nicht als nachgewiesen an und verwies dabei auf Widersprüche in den Angaben des Patienten. In der Praxis waren allerdings Spermaspuren des Patienten festgestellt worden.
Gegen den Freispruch gingen die Staatsanwaltschaft und der Patient als Nebenkläger vor. Deshalb prüft das Landgericht den Fall nun erneut. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.


