Überschrift: Taubenfütterung in Ulm bleibt Streitfall vor Gericht
Ein 74-jähriger Ulmer will trotz eines Amtsgerichtsurteils weiter gegen ein Bußgeld fürs Taubenfüttern vorgehen. Der Fall betrifft die Sedelhöfe. Das Gericht senkte die Geldbuße von 50 auf 20 Euro.
Taubenfüttern ist in Ulm per Polizeiverordnung verboten. Die Stadt verweist auf Verschmutzungen durch Kot, mögliche Gebäudeschäden und die bessere Steuerung der Population. Sie setzt auf Taubenhäuser zur Versorgung der Tiere. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert das Verbot.
Befürworter eines konsequenten Vorgehens verweisen auf Beschwerden und darauf, dass Futter Tauben an einzelnen Orten konzentriert. Seit Anfang 2025 registrierte die Stadt 21 Verstöße.
Kritiker halten den Umgang mit einzelnen Fütternden für unverhältnismäßig und fordern, persönliche Umstände stärker zu berücksichtigen. Die Stadt betont, dass nicht jeder Hinweis zu einem Bußgeldverfahren führt und Einzelfälle geprüft werden.
Der Rentner will laut Medien weiter gegen das Urteil vorgehen. Damit bleibt offen, wie streng die Regel im konkreten Fall durchgesetzt werden soll.


