Ueberschrift: Übergangsregeln für abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren
Die Bundesregierung hält an Plänen fest, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu beenden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte Übergangsregeln und Vertrauensschutz an. Wie diese aussehen, ist offen.
Für Beschäftigte in Ulm und der Region gilt: Wer seinen Rentenbeginn nach der bisherigen Regel geplant hat, muss die Gesetzespläne verfolgen. Ein Gesetzentwurf entsteht noch im Arbeitsministerium. Die Regelung ist nicht beschlossen.
Die oft „Rente mit 63“ genannte Altersrente erlaubt besonders langjährig Versicherten einen abschlagsfreien früheren Ruhestand. Tatsächlich steigt das Eintrittsalter je nach Jahrgang bis auf 65 Jahre. Für Menschen ab Jahrgang 1964 liegt es bei 65 Jahren.
Die Regierung begründet die Reform mit der Alterung der Gesellschaft. Weniger Beitragszahler müssten mehr Renten finanzieren. Ohne Änderungen drohten höhere Beiträge oder niedrigere Leistungen.
Kritik kommt aus Teilen von SPD und CDU sowie von Oppositionsparteien. Sie warnen, langjährig Versicherte würden benachteiligt. Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung, verweist aber auf Vertrauensschutz.


