Im Alb-Donau-Kreis darf bis zum 30. September 2026 weiter kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Die Regel gilt für Bäche, Flüsse, Quellen sowie Seen, Weiher und Tümpel.
Das Landratsamt begründet die Verlängerung mit der anhaltenden Trockenheit. Viele Wasserstände seien weiterhin kritisch, einzelne Gewässer oder Abschnitte bereits trockengefallen. Bei wenig Wasser steigen die Temperaturen, während der Sauerstoffgehalt sinkt. Das kann Fische, Amphibien, Muscheln, Pflanzen und weitere Lebewesen belasten.
Für private Nutzer sowie für Landwirtschaft, Gewerbe, Garten- und Forstwirtschaft schränkt die Vorgabe Möglichkeiten zur Bewässerung und Nutzung von Gewässerwasser ein. Das Tränken von Tieren und das Schöpfen mit einfachen Handgefäßen bleiben erlaubt. Wer eine besondere, nachweisbare Härte geltend machen kann, kann eine Befreiung beantragen.
Auch Wasserentnahmen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis können betroffen sein, wenn diese Vorgaben für Niedrigwasser enthält. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die vollständige Verordnung will das Landratsamt ab 31. August veröffentlichen.


