Drei Autofahrer sollen sich auf der A7 bei Ulm ein verbotenes Rennen geliefert haben. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Illegale Rennen im Straßenverkehr bergen ein hohes Risiko für Beteiligte und andere Verkehrsteilnehmer. Das Strafgesetzbuch sieht für die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, können die Strafen höher ausfallen.
Ob sich der Verdacht in diesem Fall bestätigt und welche Folgen daraus entstehen, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.


