Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen Völklingen wollen die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz jetzt einen erneuten Anlauf unternehmen, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener vorgehen zu können.
Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet, heißt es in einem entsprechenden Antrag an den Bundesrat, in den Sozialen Medien seien eine Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge veröffentlicht worden. „In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft.“
So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen eine Strafverfolgung möglich sein, „bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“. Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus konnte ein entsprechender Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten im rheinland-pfälzischen Kusel, die „in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden“ sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf „traurige Aktualität“ erlangt, heißt es weiter.
dts Nachrichtenagentur