Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Urteil zu ärztlichen Aufklärungsformularen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beanstandet ein Formular des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands zur Glaukomuntersuchung. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, weil das zuständige Gremium sie nicht für hilfreich hält. (Az BGH: III ZR 63/20)
In dem Formular heißt es dennoch, die Früherkennungsuntersuchung zum Grünen Star sei „ärztlich geboten“. Dabei wird der BGH auch zu entscheiden haben, inwieweit ärztliche Aufklärungsformulare als allgemeine Geschäftsbedingungen gelten und einer entsprechenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen. In der Vorinstanz bejahte das Oberlandesgericht Düsseldorf dies, wies die Klage aber dennoch ab.
Quelle: AFP