Ueberschrift: Hubig plant Zustimmungsregel im Sexualstrafrecht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will eine Regel nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ vorlegen. Sexuelle Handlungen sollen nur rechtmäßig sein, wenn freiwillige Zustimmung vorliegt. Einen Zeitplan für den Gesetzentwurf nannte die SPD-Politikerin nicht.
Derzeit stellt das Gesetz sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person unter Strafe. Ein mündliches Nein ist nicht zwingend nötig. Hubig hält das aber nicht für ausreichend: Menschen könnten aus Angst oder Schockstarre ihren Willen nicht zeigen. Schweigen dürfe nicht als Einverständnis gelten.
Befürworter eines Zustimmungsmodells sehen darin besseren Schutz für Betroffene. Kritiker und Fachleute verweisen darauf, dass die Regel rechtlich sorgfältig gefasst werden müsse. Es gehe darum, wann Zustimmung vorliegt und wie Gerichte dies bewerten.
Daneben liegt bereits ein Entwurf aus dem Justizministerium vor. Er sieht längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigung und gemeinschaftlichen sexuellen Übergriffen sowie höhere Mindeststrafen vor. Länder und Verbände können bis 30. November Stellung nehmen. Sollte die Zustimmungsregel Gesetz werden, gälte sie bundesweit, auch in Ulm und Umgebung.


