Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am 6. November der Prozess gegen vier mutmaßliche Führungspersonen der verbotenen Gruppierung „Königreich Deutschland“. Das Gericht hat die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen.
Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, sich als Rädelsführer an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Gegen den Gründer der Gruppe richten sich zudem Vorwürfe wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte und Steuerhinterziehung. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.
Einen Bezug zu Ulm gibt es durch eine Filiale der sogenannten Gemeinwohlkasse. Sie nahm dort im Herbst 2020 den Betrieb auf. Nach Angaben des SWR untersagte die Finanzaufsicht BaFin das Geschäft später.
Für das Verfahren im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts sind mehr als 50 Verhandlungstage bis September 2027 vorgesehen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.


