Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Montag mit einer Klage Bayerns gegen zentrale Regeln der Erbschaftsteuer. Geprüft werden die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze. Für Erbfälle in Ulm und Umgebung gilt bis zu einer Entscheidung weiter das bestehende Recht.
Bayern hält den Bund für nicht zuständig und will den Ländern mehr Spielraum geben. Der Freistaat fordert zudem regional angepasste Freibeträge, weil sich Immobilienpreise stark unterscheiden. Für Ehepartner liegt der Freibetrag derzeit bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro.
Das Bundesfinanzministerium und die Bundestagsfraktion der Grünen wenden sich gegen unterschiedliche Regeln nach Bundesland. Sie warnen, Länder könnten mit niedrigen Sätzen um wohlhabende Erben konkurrieren.
Am Dienstag folgt ein weiteres Verfahren. Dann geht es um Vorteile für geerbtes Betriebsvermögen, die es für privates Vermögen in dieser Form nicht gibt. Das Gericht prüft, ob diese Unterschiede mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.


