Rabbiner Andreas Nachama, der Berliner katholische Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Bischof Christian Stäblein dringen darauf, den Kampf gegen Antisemitismus in der Berliner Landesverfassung zu verankern. „Wir fordern alle Parteien auf, für die Aufnahme der Bekämpfung des Antisemitismus in die Landesverfassung Berlins einzutreten. Und zwar jetzt“, schreiben die drei Geistlichen in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ zum dritten Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel.
Die drei Geistlichen beklagen eine seit dem Angriff weltweit und in Deutschland gewachsene Zahl antisemitischer Vorfälle. Gerade in Berlin, wo die „industrielle, staatlich-institutionell und historisch unvergleichliche Vernichtung von Jüdinnen und Juden geplant und gesteuert wurde“, sei offen auftretender Antisemitismus nicht hinnehmbar. Eine bloße Wahrnehmung des Problems reiche nicht aus, es brauche „ein unbedingtes Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens“. Eine Verfassungsänderung verpflichte alle Verfassungsorgane und Parteien, sich für dieses Ziel einzusetzen – von Lehrplänen bis zu Förderrichtlinien.
Nachama, Koch und Stäblein begehen am Jahrestag einen Gedenkgottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin. Sie erinnerten an die am 7. Oktober 2023 ermordeten Menschen, an die Geiseln und an die Opfer in den Tunneln des Gazastreifens. Der Angriff sei „das größte Morden an Jüdinnen und Juden seit der Shoa“ gewesen, heißt es in dem Text. Zugleich betonten die Autoren, ihr Mitgefühl stehe „nicht in Konkurrenz zu anderem Erinnern und zu anderer Trauer“ – es gelte allen Menschen, die an den Folgen des 7. Oktobers und der nachfolgenden Kriege in Nahost litten.
dts Nachrichtenagentur


