Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann warnt vor Einschränkungen des Informationsfreiheitsrechts.
„Die Debatte über eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir leider weniger Freude“, sagte er am Dienstag in Berlin. „Natürlich kann und sollte man über Präzisierungen und Anpassungen nachdenken.“ Hier würden oft die „militärischen und sicherheitsbezogenen Belange“ erwähnt. Diese bildeten zwar schon heute einen Ausnahmegrund im IFG, dass man aber „diese Belange präzisieren möchte“, verstehe er gut.
„Die aktuellen Vorschläge laufen allerdings zum Teil auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus“, so Hennemann weiter. „Das überzeugt mich in dieser Pauschalität nicht. Eher würde es mich freuen, wenn im Sinne der Datennutzung Open-Data-Vorgaben gestärkt werden würden, etwa im Zuge eines Transparenzgesetzes.“
Die Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das IFG umzubauen. Anschließend hagelte es Kritik, unter anderem von Journalistenverbänden und der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit. Der Grund: Anders als bisher sollen nur noch Privatpersonen IFG-Anträge stellen dürfen, außerdem sollen sie – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen.
dts Nachrichtenagentur


