Die Bundesregierung grenzt die Zuckergetränkesteuer gegenüber ursprünglichen Überlegungen deutlich ein. Dies geht aus dem Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes hervor, aus dem das „Handelsblatt“ berichtet.
Getränke wie Coke Zero oder alkoholfreies Bier sollen demnach nicht mit der neuen Zuckergetränkesteuer belastet werden. „Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelten Verbrauchssteuer auf gezuckerte Getränke vor“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Steuer soll demnach für Getränke anfallen, bei denen der Gesamtzucker bei mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter liegt.
Mit der Steuer belegt würden demnach Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreie Getränke wie Limonaden, aromatisierte oder gesüßte Wässer sowie Konzentrate und Sirupe. Ausgenommen wären Frucht- und Gemüsesäfte ohne zugesetzten Zucker oder Nahrungsergänzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Explizit ausgenommen sind in dem Gesetzentwurf zudem alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier.
Die Steuersätze betragen: 0,26 Euro bei einem Gesamtzuckergehalt ab 5 Gramm bis unter 7 Gramm je 100 Milliliter, 0,32 Euro bei einem Zuckergehalt ab 7 Gramm bis unter 10 Gramm je 100 Milliliter und 0,38 Euro bei einem Zuckergehalt ab 10 Gramm oder mehr je 100 Milliliter.
Die Bundesregierung rechnet im folgenden Jahr mit Einnahmen durch die neue Steuer in Höhe von 795 Millionen Euro, ab 2028 sollen sich die Mehreinnahmen dann jährlich um 1,2 Milliarden Euro bewegen. Die neue Zuckergetränkesteuer soll eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. „Ziel ist auch die Reduzierung des Konsums von Zucker in gezuckerten Getränken“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Die Zuckergetränkesteuer ist innerhalb der Bundesregierung stark umstritten. So fordern Teile der Union, die Steuer nicht zu erheben. Zudem sorgte ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium vor einigen Wochen für große Unruhe. Laut dem Papier gab es innerhalb der Bundesregierung auch Erwägungen, zuckerfreie Zero-Getränke zu besteuern.
dts Nachrichtenagentur


