Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus und bringt Änderungen des Mietrechts für besseren Hitzeschutz ins Gespräch. „Ein besserer Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der Politik werden. Andere Länder sind uns hier voraus. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“.
Das sei auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, denn die Folgen des Klimawandels träfen nicht alle Menschen gleich. Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen litten besonders stark unter Hitzewellen. Auch die klassische Rechtspolitik könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, so die Ministerin. Sie denke insbesondere an das Mietrecht. So könne man es Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten. Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden sei, sei das bislang nicht einfach. Hier brauche es für beide Seiten klare und praktikable Regelungen.
Hubig pochte auf einen gemeinsamen Vorschlag mit der Union für eine Grundgesetzänderung. Bund, Länder und Kommunen müssten beim Hitzeschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels enger als bislang zusammenarbeiten. Die Kommunen könnten diese riesige Aufgabe nicht alleine stemmen. Den Vorschlag von Carsten Schneider, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, finde sie sehr gut. Damit würde es für den Bund einfacher, Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich zügig auf einen gemeinsamen Vorschlag zu verständigen und dann im Bundestag für eine verfassungsändernde Mehrheit zu werben. Es sei gut möglich, dass sich eine demokratische Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung finde.
dts Nachrichtenagentur


