Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Donnerstag (08.15 Uhr) über Freizeitausgleich für Polizisten. Geklagt hatten Beamte, die beim G7-Gipfel 2015 in Elmau eingesetzt waren und ihre Ruhezeiten in nahen Hotels verbringen und sich dort bereithalten mussten. Sie wollen diese Zeiten als Bereitschaft anerkennen lassen. (Az. BVerwG 2 C 18.20 u.a.)
Mehrere Gerichte gaben den Beamten bereits Recht. Die Bundesrepublik legte gegen die Urteile beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein. Dieses könnte nun eine grundsätzlichere Entscheidung zum Freizeitausgleich nach polizeilichen Großeinsätzen treffen.
Quelle: AFP