Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland steigt – doch noch immer sind sie auf der obersten Ebene von Unternehmen stark unterrepräsentiert. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mitteilte, lag der Anteil von Frauen an der Spitze privatwirtschaftlicher Betriebe im Jahr 2020 in Deutschland bei 27 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als 2018.
“Damit sind Frauen auf der ersten Führungsebene nach wie vor stark unterrepräsentiert, denn ihr Anteil an allen Beschäftigten in der Privatwirtschaft liegt bei 43 Prozent”, erklärte das IAB. Auf der zweiten Führungsebene sind Frauen in der Privatwirtschaft demnach inzwischen fast ihrem Anteil an der Gesamtbeschäftigung entsprechend vertreten: Nach einem moderaten Anstieg bis 2016 stagniert dieser Anteil seitdem bei 40 Prozent.
Im öffentlichen Sektor ist der Anteil von Frauen auf beiden Führungsebenen laut IAB höher als in der Privatwirtschaft. Mit Blick auf ihren Anteil an den Beschäftigten seien Frauen hier aber “nicht besser vertreten als in der Privatwirtschaft, auf der zweiten Ebene sogar deutlich schlechter”.
Der seit vielen Jahren relativ hohe Anteil von Frauen auf der zweiten Führungsebene in Betrieben und in der Verwaltung habe bislang nicht dazu geführt, dass Frauen häufiger in Spitzenpositionen kommen. “Offensichtlich ist es nicht nur eine Frage der Zeit, bis genug Frauen Erfahrung auf der zweiten Führungsebene gesammelt haben und dann auch in die obersten Führungsetagen aufsteigen”, erklärte IAB-Expertin Susanne Kohaut.
Möglicherweise sei dies ein Ergebnis der sogenannten gläsernen Decken, “die Frauen den Weg in Toppositionen versperren”. Zu diesen Barrieren zählten etwa nicht standardisierte und wenig transparente Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung oder der fehlende Zugang zu karriererelevanten Netzwerken. “Auch Stereotype, die Frauen bestimmte Verhaltensmuster wie eine geringere Karriereorientierung zuweisen, stellen weitere Hindernisse auf dem Weg nach oben dar”, ergänzte IAB-Forscherin Iris Möller.
Kohaut erklärte, dass sich die Erwartung nicht erfüllt habe, dass das 2016 eingeführte Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen für die Privatwirtschaft zu einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils auf oberster Ebene führe. “Allerdings wurden auch keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für hohe Managementpositionen festgelegt.”
Im vergangenen August war eine Neuauflage des Gesetzes für mehr Geschlechtergleichheit in Führungspositionen in Kraft getreten. Für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen gilt seitdem ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände, außerdem gibt es verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten. Bei Verstößen droht künftig ein Bußgeld.
“Mit dem neuen Führungspositionen-Gesetz sind erstmals Sanktionen bei Nichterreichung von Zielgrößen vorgesehen”, erklärte Kohaut. “Ihre Wirkung bleibt abzuwarten”, blieb die Forscherin vorsichtig.
Quelle: AFP