Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die vorläufige Untersuchung wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen durch britische Soldaten im Irak eingestellt. Es seien keine Beweise gefunden worden, dass Großbritannien Verdächtige vor einer Strafverfolgung durch britische Gerichte geschützt habe, erklärte Fatou Bensouda am Mittwoch. Deshalb könne der Strafgerichtshof nicht aktiv werden.
Die in Den Haag sitzende Chefanklägerin schloss damit eine Überprüfung ab, die mehr als sechs Jahre andauerte. Konkret ging es um das mögliche Fehlverhalten britischer Militärangehöriger gegenüber irakischen Gefangenen während der US-geführten Invasion im Irak. 2017 hatte Bensouda noch erklärt, es gebe eine “vernünftige Grundlage” für die Annahme, dass britische Soldaten Kriegsverbrechen begangen hätten.
In ihrer Begründung hob die Anklägerin hervor, dass der Strafgerichtshof nur anstelle von staatlichen Gerichten aktiv werden könne, wenn er der Ansicht sei, dass es keinen echten Versuch gebe, Verdächtige vor ein Gericht zu bringen. Behauptungen, wonach britische Behörden sich entsprechend schuldig gemacht hätten, “konnten nicht untermauert” werden, erklärte Bensouda. Infolge der Einstellung der Untersuchung wird der IStGH nicht mehr zu einer vollständigen Ermittlung der Vorwürfe übergehen.
Human Rights Watch (HRW) kritisierte die Entscheidung der Anklägerin. Die britische Regierung habe “wiederholt nur sehr wenig Interesse an der Untersuchung und Verfolgung der im Ausland von britischen Truppen begangenen Gräueltaten gezeigt”, erklärte die Menschenrechtsorganisation.
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