Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert. Diese Entscheidung wurde bei einer Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.) getroffen und von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker begrüßt.
Laut Füracker soll diese Verlängerung eine wichtige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Steuerberaterinnen und -berater bedeuten. Bis zum 12. Oktober 2022 wurden bereits rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen in Bayern abgegeben, was 32,5 Prozent der Gesamtanzahl entspricht. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern bei über 76 Prozent.
Die Grundsteuererklärung kann in Bayern auf drei Arten abgegeben werden: elektronisch über ELSTER, als graues PDF-Formular oder als grünes Papier-Formular. Die Steuerverwaltung bietet zudem ein umfangreiches Serviceangebot, darunter ausführliche Informationen und Erklärvideos, Chatbot-Hilfe, eine Informations-Hotline und einen kostenlosen Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster.