Die geänderte europäische Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ist rechtens. Der Gesetzgeber durfte sie anpassen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Er wies damit Klagen Ungarns und Polens gegen die Neufassung der Richtlinie ab. (Az. C-620/18 und C-626/18)
Diese 2018 von EU-Parlament und Rat beschlossene Änderung soll die Rechte von entsandten Arbeitnehmern stärken. Sie sieht unter anderem denselben Schutz vor für Arbeitnehmer, die aus dem EU-Ausland entsandt werden, wie für einheimische Mitarbeiter. Bei Entsendung von mehr als einem Jahr unterliegen sie denselben Beschäftigungsbedingungen. Die EU-Kommission sowie Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Schweden haben Parlament und Rat im Verfahren unterstützt.
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