Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen sogenannte Europäische Ermittlungsanordnungen (EEA) ausstellen. Die Grundrechte der Betroffenen seien dabei geschützt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. 2019 hatte der EuGH geurteilt, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl (EHB) ausstellen dürfen, weil sie im Einzelfall der Weisung des Ministeriums unterworfen sein können. Darum wollte ein österreichisches Gericht nun wissen, ob dies auch für EEA gilt. (Az. C-584/19)
Mit den Ermittlungsanordnungen kann eine Justizbehörde eines Mitgliedsstaats eine Justizbehörde in einem anderen Mitgliedsstaat um Ermittlungen bitten. Im konkreten Fall bat die Hamburger Staatsanwaltschaft in einer Betrugssache um Informationen über ein österreichisches Konto. Der Erlass einer EEA unterliege einem anderen Verfahren als ein EHB, entschied der Gerichtshof nun. Es enthalte ausreichend Garantien, die den Schutz der Grundrechte sicherstellten.
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