Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am 26. und 27. Januar 2021 über die neue Obergrenze der Parteienfinanzierung. Es geht um eine gemeinsame Normenkontrollklage der Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei gegen die Neuregelung. Zudem behandelt das Gericht eine Klage der AfD-Fraktion, die den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens rügt. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
Im Juli 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder. Die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde nach der Neuregelung des Gesetzes ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. FDP, Grüne und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Einige AfD-Abgeordnete wollten sich dieser Klage nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch in einer Entscheidung vom 18. November verbot. Verhandelt wird aber das sogenannte Organstreitverfahren der AfD. Diese fühlt sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall in ihren Fraktionsrechten verletzt. Die beiden Fälle werden gemeinsam in der Karlsruher Messe in Rheinstetten verhandelt.
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