Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Rente für Selbstständige soll einem Bericht zufolge ab dem Jahr 2024 greifen. Die Betroffenen sollen demnach entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen – oder in Verträge, die das gleiche Leistungsspektrum abdecken, wie das Nachrichtenportal “ThePioneer” am Montag berichtete.
Die geplante Vorsorgepflicht soll alle künftigen Selbstständigen und alle Freiberufler erfassen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unter 35 Jahre und nach derzeitigem Recht nicht versicherungspflichtig sind. Nach Heils Plänen sollten auch nebenberuflich tätige Selbstständige in die Versicherungspflicht einbezogen werden, allerdings nicht die geringfügig Tätigen mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.
Im Gespräch sind den Angaben zufolge drei Optionen zur Berechnung der Beiträge, die von den Selbstständigen in voller Höhe selbst zu zahlen sind: Ein pauschaler Regelbeitrag von 592,41 Euro sowie einkommensabhängige Beiträge – entweder auf Grundlage des letzten Steuerbescheids oder vorläufig festgesetzt und später spitz abgerechnet.
In den Eckpunkten ist auch das einmalige Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht vorgesehen. Voraussetzung dafür ist ein Basis-Rentenvertrag, die so genannte “Rürup-Rente”, dabei sollen regelmäßige Beitragszahlungen nachgewiesen werden müssen. Diese Versicherung soll die gleichen Risiken wie die gesetzliche Rentenversicherung – Alter, Tod und Erwerbsminderung – mit entsprechenden Zahlungen abdecken müssen.
Für Existenzgründer ist in Heils Plänen ein Sonderpassus vorgesehen. Sie sollen bis zum zweiten Kalenderjahr nach dem Jahr der ersten Existenzgründung versicherungsfrei bleiben können – und zunächst nur zur Zahlung des halben Regelbeitrags verpflichtet sein.
Die Altersvorsorgepflicht hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Heil hatte dem Bericht zufolge mit der Umsetzung des Vorhaben jedoch zuletzt gezögert, da Selbstständige von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise besonders betroffen sind. Laut Zeitplan des Ministeriums soll Anfang 2021 ein erster Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Reform könnte dann noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
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