Telefonische Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen bis Ende März möglich

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Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden wird noch bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss nach Angaben vom Donnerstag die Verlängerung der Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021. Hintergrund seien “die deutschlandweit anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen”, erklärte das Gremium.

Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu sieben Tage erfolgen und um maximal sieben weitere Tage verlängert werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Ziel der Regelung ist es, das Infektionsrisiko in Arztpraxen zu senken und die Ärzte zu entlasten.

Bereits von März bis Ende Mai war eine telefonische Krankschreibung bundesweit möglich gewesen. Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen wurde die Regelung zum 19. Oktober erneut in Kraft gesetzt.

© Agence France-Presse

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