Koalition will Befugnisse der Bundespolizei ausweiten

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Die große Koalition hat sich nach langem Streit auf die Grundzüge eines neuen Gesetzes verständigt, das der Bundespolizei mehr Befugnisse einräumen soll. Dazu soll auch die umstrittene Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zählen, also das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Chatdiensten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin vorlag. Von der Opposition kam scharfe Kritik.

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition der Bundespolizei ermöglichen, mit modernen technischen Fahndungsmethoden auf neue Gefahren reagieren zu können. Ursprünglich hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits im Frühjahr eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ins Kabinett bringen wollen – allerdings stießen seine Pläne auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD. Dabei ging es unter anderem um die Quellen-TKÜ.

Der Kompromissentwurf der Koalition sieht nun vor, die Befugnisse zur Quellen-TKÜ auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität zu begrenzen. Weiterhin nicht erlaubt sein wird der Bundespolizei die Online-Durchsuchung. Auch die elektronische Gesichtserkennung ist in den Eckpunkten nicht vorgesehen.

Zugleich soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei “unerlaubtem Aufenthalt” in Deutschland auch selbst übernehmen können. In die gleiche Richtung zielen auch einige andere Erweiterungen. Die Bundespolizei soll etwa selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Bisher mussten dazu immer die Landespolizeien herangezogen werden.

Neu ist zudem die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. Auch soll es der Bundespolizei erlaubt werden, Handys und Mobilfunkkarten zu lokalisieren.

Ausgehandelt wurde der Kompromiss von den Fraktionsvizes Dirk Wiese (SPD) und Thorsten Frei (CDU). Wiese zeigte sich zufrieden mit dem “sehr gelungenen Kompromiss”, der die “tägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten konkret verbessert”, wie er AFP sagte.

Auch die Unionsseite zeigte sich zufrieden. Die Koalition habe gezeigt, dass sie imstande sei, “auch noch am Ende der Legislaturperiode schwierige Gesetzgebungsvorhaben voranzubringen”, sagte Frei AFP. Das Gesetz wäre “ein Stück Wertschätzung der Arbeit der Bundespolizei”.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam von der Opposition. Das neue Gesetz wäre “der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat und gläserner Bürger”, warnte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. “Dass die große Koalition die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen wie der Quellen-TKÜ ausstatten will, ist nicht nachvollziehbar.”

Die Linke sei “explizit und deutlich” gegen die Einführung der Quellen-TKÜ, sagte auch deren Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler. Nötig sei nicht mehr Überwachung, sondern “mehr demokratische Kontrolle” der Polizeibehörden.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete die Quellen-TKÜ als “verfassungsrechtlich hochumstritten”. Seine Fraktionskollegin Irene Mihalic warf der SPD vor, sie sei “eingeknickt”. Die geplanten Erweiterungen der Befugnisse und der Einsatzbereiche der Bundespolizei “sind das Gegenteil dessen, was wir in unserer Sicherheitsarchitektur dringend brauchen”.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprach von einem faulen Kompromiss. “Leider vermissen wir maßgebliche Änderungen und Befugniserweiterungen, die die Bundespolizei ins 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen”, erklärte der DPolG-Vorsitzende Heiko Teggatz. Er verlangte unter anderem die Möglichkeit der elektronischen “Gesichts-, Verhaltens- und Kennzeichenerkennung”.

© Agence France-Presse

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