In den Altenheimen entstehen künftig 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Das zusätzliche Personal soll aus Mitteln der Pflegekassen finanziert werden, die Eigenanteile der Heimbewohner sollen dadurch nicht steigen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag sagte. Das Gesetz sieht zudem eine Finanzspritze von fünf Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen zur Bewältigung der Corona-Krise vor.
Die 20.000 zusätzlichen Stellen sollen in der vollstationären Altenpflege geschaffen werden. Es gehe darum, dass es mehr Hände gebe, “die anpacken”, sagte Spahn. Davon profitiere jede Einrichtung. Der Personalbedarf sei wissenschaftlich ermittelt worden. Finanziert werden die neuen Stellen durch Mittel der Pflegeversicherung, der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen.
Mit dem erhöhten Bundeszuschuss für die GKV sollen Beitragssteigerungen begrenzt und die Lohnnebenkosten somit unter 40 Prozent gehalten werden, wie Spahn im Bundestag betonte. “Die Pandemie belastet auch die gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben”, sagte der Minister. “Diese Last soll nicht allein durch die Beitragszahler ausgeglichen werden. Deshalb verteilen wir die Lasten auf verschiedene Schultern.”
Das Gesetz sieht auch vor, aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu überführen. Um die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren, wird das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben, um unerwartete Ausgabensteigerungen auffangen zu können.
Für das neue Gesetz stimmten Union und SPD, dagegen FDP und Linke. AfD und Grüne enthielten sich.
Der Sozialverband VdK warnte davor, dass durch die Einstellung zahlreicher Hilfskräfte die Qualität der Pflege leiden könnte. Es müsse verhindert werden, “dass mehr Pflegehilfskräfte eingestellt, dafür aber Fachkräfte-Stellen abgebaut werden”, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte den Fünf-Milliarden-Euro-Zuschuss als unzureichend. Bereits derzeit sei ein Defizit von über 16 Milliarden Euro im Jahr 2021 zu erwarten, hieß es in einer Erklärung. Der als einmalige Erhöhung geplante Zuschuss für das kommende Jahr entspreche in keiner Weise der eigentlichen Finanzierungsverantwortung.
Das Gesetz enthält weitere Verbesserungen in der Pflege. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, gilt künftig auf Dauer.
Die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld werden bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
Verbesserungen enthält das Gesetz zudem für Hebammen in Krankenhäusern: Für zusätzliche Stellen soll ein Förderprogramm von 100 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt werden, und zwar von 2021 bis 2023. Dadurch sollen etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
© Agence France-Presse