Das EU-Parlament hat sich für ein weitgehendes Recht auf Reparatur für Verbraucher ausgesprochen. “Im Interesse der Nachhaltigkeit müssen Produkte reparierbar sein, damit sie so lange wie möglich auf dem Markt bleiben können”, erklärte das Parlament am Mittwoch. Eine entsprechende Entschließung mit detaillierten Forderungen nahmen die Abgeordneten mit 395 zu 94 Stimmen und 207 Enthaltungen an.
Darin forderten sie unter anderem eine gesetzlich vorgeschriebene Standardisierung von Ersatzteilen und einen “verbindlichen Mindestzeitraum” für deren Bereitstellung. Die sogenannte geplante Obsoleszenz – wenn Produkte absichtlich frühzeitig kaputt gehen oder altern – soll demnach verboten werden. Die Kommission müsse in diesem Zusammenhang etwa “Berichten nachgehen, denen zufolge Produkte wie Smartphones absichtlich so gestaltet werden, dass ihre Nutzungsdauer möglichst kurz ist”.
Unter den zahlreichen Enthaltungen bei der Abstimmung über den Text finden sich vor allem konservative Abgeordnete. Sie hatten sich gegen eine Passage ausgesprochen, die “eine obligatorische Kennzeichnung” für Produkte vorsieht, um Verbrauchern “leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts zu geben”.
Zudem hatten sie eine engere Definition von geplanter Obsoleszenz festschreiben wollen, indem den Herstellern die Absicht einer geplanten Alterung der Produkte nachgewiesen werden müsste. Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt begrüßte, dass dies nun nicht vorgesehen ist: “Nachhaltigen Konsum fördern wir nicht, indem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern Steine in den Weg legen.”
Die EU-Kommission hatte im Rahmen ihrer breiten Pläne zur Kreislaufwirtschaft im März angekündigt, einen Gesetzesvorschlag für ein Recht auf Reparatur vorzulegen. Das Parlament begrüßte den Aktionsplan der Kommission in seiner Entschließung grundsätzlich und fordert die Behörde auf, bei der Entwicklung konkreter Gesetzesvorhaben den Standpunkt der Abgeordneten zu beachten.
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