Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) in den Fällen zweier Ausländer, denen Visa für die Niederlande verwehrt wurden. Beide durften nicht einreisen, weil andere Mitgliedsstaaten sie als Gefahr ansahen. Der EuGH muss nun entscheiden, ob der Grund für die Verweigerung geprüft werden kann. (Az. C-225/19 und C-226/19)
Im ersten Fall geht es um einen mit einer Niederländerin verheirateten Ägypter, der seine Schwiegereltern besuchen wollte. Er bekam aber kein Schengenvisum, weil Ungarn ihn als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtete. Ebenso ging es einer Syrerin, die zu ihrem in den Niederlanden lebenden Sohn reisen wollte. Hier war es Deutschland, das sie als potenzielle Gefahr einstufte. Beide zogen vor Gericht. Die Rechtsbank Den Haag bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
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