Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen müssen sich die Menschen in Deutschland auf noch schärfere Beschränkungen einstellen. Die Bundesländer wollen den derzeitigen Corona-Lockdown bis mindestens zum 20. Dezember verlängern und an einigen Stellen noch verschärfen – etwa mit strengeren Kontaktauflagen und einer erweiterten Maskenpflicht: Dies geht aus einer Beschlussvorlage der Länder für die Beratungen mit dem Bund hervor, die AFP vorliegt. Diese Verschärfungen sollen bis 17. Januar gelten – mit Ausnahmen für Weihnachten.
Die Länder rufen in der Vorlage zu einer “erneuten gemeinsamen Kraftanstrengung” auf, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. An privaten Zusammenkünften sollen demnach nur noch fünf Menschen aus zwei Haushalten teilnehmen können, heißt es in der Vorlage, die von den Staatskanzleien der Länder erarbeitet wurde. Bislang liegt die Grenze bei zehn Personen.
Ausnahmen solle es für die Weihnachtsfeiertage geben – dann sollten auch Angehörige von mehr als zwei Haushalten zusammenkommen können. Auch dabei soll eine Obergrenze von fünf oder zehn Personen gelten, einen genauen Wert gibt die Beschlussvorlage noch nicht vor. Kinder unter 14 Jahren sollen nicht mitgerechnet werden.
“Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein”, heißt es in dem Papier. Es werde allerdings empfohlen, “wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben”. Der Verkauf und Einsatz von Feuerwerk zu Silvester soll verboten werden.
Verschärfungen sieht die Vorlage auch bei der Maskenpflicht vor: “Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen”, heißt es darin. “Darüber hinaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu tragen.” Details sollen von den Behörden vor Ort festgelegt werden.
Hochschulen und Universitäten sollen vom 1. Dezember an grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen – mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen. Im Schulunterricht soll nach dem Willen der Länder ab der siebten Klasse das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend werden in solchen Regionen, in denen die Zahl der Neuinfektionen den Wert von 50 je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen “deutlich” übersteigt. “Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden”, heißt es in der Vorlage.
Die Vorlage sieht eine Ausnahmeregelung für Bundesländer vor, bei denen die so genannte Inzidenz bei weniger als 35 pro 100.000 Einwohner liegt. Sie sollen bereits vor dem 20. Dezember aus dem Lockdown aussteigen können.
Zunächst bis zum 20. Dezember sollen die staatlichen Finanzhilfen für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert werden, wie es in der Vorlage heißt. Sie verweist darauf, dass diese Hilfen “mit hohen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verbunden” seien – “alleine die Hilfen des Bundes für den November werden einen Umfang von 15 Milliarden Euro haben”.
Für jene Wirtschaftsbereiche, die “absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen”, solle der Bund die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängern, heißt es in der Vorlage. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Solo-Selbständigen sowie die Reisebranche.
Die Beschlussvorlage ist Grundlage für die Beratungen der Länder-Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. Am Montag wollen zunächst die Ministerpräsidenten die Vorlage absegnen.
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